Allgemeine Geschäftsbedingungen
IFOY (International Intralogistics and Forklift Truck of the Year) AWARD,
IFOY Start-up of the Year Award.
Im Folgenden allgemein als IFOY AWARD bezeichnet.
c/o impact media projects GmbH
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsverhältnisse des IFOY AWARD (c/o impact media projects GmbH) gegenüber allen Teilnehmenden am IFOY AWARD sowie am IFOY Start-up of the Year Award.
- Teilnehmende sind Interessenten, Bewerber, Finalisten und Gewinner.
- Teilnehmende sichern mit der ersten Online-Anmeldung zum Wettbewerb zu, die in den AGB formulierten Teilnahmebedingungen sowie die jeweils geltenden Bewerberinformationen des IFOY AWARD zu erfüllen.
- Voraussetzung für eine Teilnahme sind:
a. Eine frist- und formgerecht eingereichte Online-Bewerbung.
b. Die Erfüllung aller IFOY AWARD Vorgaben laut § 3.
c. Die fristgerechte Zahlung der Gebühren im Fall einer Nominierung für das Finale.
d. Die fristgerechte Zahlung optional hinzugebuchter Leistungen (z.B. Company Box oder Testflächen beim TEST CAMP INTRALOGISTICS). - Die Bewerberinformationen mit den aktuellen Gebühren sowie die wechselseitigen Verpflichtungen zwischen Teilnehmenden und dem IFOY AWARD können jährlich aktualisiert in der Geschäftsstelle des IFOY AWARD angefordert werden und werden automatisch an Teilnehmende per E-Mail verschickt.
- Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, der IFOY AWARD hat ihnen ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Gebühren, Rechnungstellung und Rücktritt
- Eine Teilnahme am IFOY AWARD ist kostenpflichtig, sofern die Bewerbung von der Jury für das Finale nominiert wird. Dies garantiert einen unabhängigen, professionellen Testbetrieb, die Juryorganisation sowie einen außergewöhnlich hohen Marketingwert. Die Nominierungsgebühr für das Finale wird einmalig erhoben, weitere Kosten fallen nicht an.
- Wird eine Bewerbung von der Jury nicht für das Finale nominiert, werden keine Gebühren erhoben.
- Wird eine Bewerbung auf der IFOY Website abgegeben, kommt ab dem Anlegen und erstmaligem Abspeichern der Online-Bewerbung durch eine(n) Teilnehmende(n) ein Vertrag zustande. Der zu diesem Zeitpunkt laut Bewerberinformation geltende Preis gilt als vereinbart und ein Rücktritt vom Wettbewerb ist nicht mehr möglich.
- Der IFOY AWARD kann in Ausnahmefällen einem Rücktritt zustimmen, sofern schwerwiegende Gründe vorliegen. Dazu gehören Insolvenz des Bewerbers, Patentstreitigkeiten, Qualitätsprobleme oder Lieferunfähigkeit. Teilnehmende sind in einem solchen Fall verpflichtet, dem IFOY AWARD wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für die Überprüfung erforderlich sind.
Die Gebührenpflicht entfällt dadurch nicht. - Die Gebühren sind mit Erhalt der Rechnung spätestens nach 14 Tagen fällig, es sei denn der IFOY AWARD hat einer abweichenden Zahlungsfrist zugestimmt. Die Rechnung wird per E-Mail an die in der Anmeldung durch den/die Teilnehmende(n) angegebene E-Mail-Adresse versendet.
- Teilnehmende sichern zu, für Überweisungen sowie für Auslandsüberweisungen autorisiert zu sein, insofern sein Sitz nicht in Deutschland ist.
§ 3 Teilnahmebedingungen und IFOY Prozess
§ 3.1 Präambel
Der IFOY AWARD gehört zu den größten internationalen Technologiewettbewerben in der Intralogistik. Seine Testmethodik gilt weltweit als Qualitätssiegel für Innovationen und neu entwickelte Produkte oder Lösungen.
Der IFOY AWARD verfolgt den Zweck, die besten Intralogistikprodukte und -lösungen des Jahres auszuzeichnen und darüber hinaus Aktivitäten zu entwickeln, um technische und strategische Bestleistungen in der Intralogistik zu bewerten und Innovationen anzustoßen. Er dokumentiert die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Intralogistikbranche und will zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Imageverbesserung der gesamten Branche in der Öffentlichkeit beitragen. Aus diesem Grund stellen die Nominierung für das Finale und Wahl höchste Anforderungen an Sicherheit, Technik, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Design und Ergonomie der Geräte und Lösungen.
Mit dem Spin-off-Award IFOY Start-up of the Year zeichnet die Award-Organisation innovative Technologien und Neuentwicklungen von Gründern aus.
Gewählt werden der IFOY AWARD und der IFOY Start-up of the Year jährlich von einer unabhängigen Jury international renommierter Fachjournalisten der Logistikleitmedien.
§ 3.2 Kategorien
IFOY AWARD
Die IFOY AWARD Kategorien dienen der Orientierung und werden nicht zwingend in jedem Jahr durchgeführt.
Bei der Bewerbung können bevorzugte Kategorien angegeben werden. Die IFOY Organisation entscheidet, in welche Kategorie eine Bewerbung eingruppiert wird und behält sich insbesondere das Recht vor, Bewerbungen einer anderen Kategorie zuzuordnen, wenn es für das Produkt oder die Lösung von Vorteil ist.
Die jeweils aktuellen Kategorien sind auf ifoy.org veröffentlicht.- IFOY Start-up of the Year
Der IFOY Start-up of the Year ist ein Spin-off-Award für innovative Prototypen oder Funktionsentwicklungen, intralogistische Produkte, Software, Fahrzeuge oder Komponenten von neu gegründeten Unternehmen. Es existieren keine Kategorien.
§ 3.3 Bewerbung
- Für einen IFOY AWARD können sich alle Hersteller von Intralogistikprodukten und -lösungen bewerben, wie zum Beispiel Hersteller von Flurfördertechnik, Robotik oder Softwarehäuser mit beliebig vielen neuen Geräten/Lösungen in verschiedenen Kategorien. In Grenzfällen entscheidet die IFOY Organisation.
- Zugelassen sind Neuentwicklungen, Weiterentwicklungen oder Sondermodelle mit signifikanten technischen Veränderungen. Eine Studie, ein Prototyp, eine Blaupause oder ein geringfügiges optisches Facelift genügen nicht.
- Zugelassen sind nur Einzelfahrzeuge, keine Modell- oder Baureihen. In Grenzfällen entscheidet die IFOY Organisation.
- Spätestens zur IFOY Preisverleihung muss ein Produkt produziert werden und bestellbar sein.
- Software muss entweder eine Beschreibung der Einsatzmöglichkeiten enthalten oder in einem Unternehmen in Industrie, Handel oder Dienstleistung erfolgreich im Einsatz sein.
- Eine Kundenlösung muss in einem Unternehmen in Industrie, Handel oder Dienstleistung erfolgreich umgesetzt worden sein.
- Für einen IFOY Start-up of the Year Award können sich Start-ups aus den Bereichen Flurfördertechnik und Intralogistik, Robotik, Software und Logistik bewerben.
Zugelassen sind alle intralogistischen Produkte, unabhängig davon, ob diese bereits am Markt eingeführt wurden, ob es sich um funktionsfähige Entwicklungen oder um innovative Prototypen handelt.
Mindestens erforderlich für eine Bewerbung ist ein funktionsfähiger Prototyp. Eine Studie oder eine Entwicklung, die lediglich auf dem Papier existiert, genügt nicht. In Grenzfällen entscheidet die IFOY Organisation. - Start-ups steht es frei, sich auch in den übrigen IFOY Kategorien zu bewerben. Bei einer Bewerbung in einer der IFOY AWARD Kategorien gelten jedoch die Teilnahmebedingungen und Gebühren des IFOY AWARD. Als Start-ups gelten i.d.R. Unternehmen mit nicht mehr als 30 Mitarbeitern und unter drei Millionen Euro Umsatz, die nicht länger als fünf Jahre auf dem Markt sind.
- Eine Bewerbung für den IFOY AWARD / IFOY Start-up of the Year ist ausschließlich via Internet möglich und muss auf dem Bewerberportal unter www.ifoy.org in deutscher und englischer Sprache abgegeben werden.
- Jeder registrierte Bewerber muss pro Gerät/Lösung ein Formular angelegen. Videos oder Präsentationen sind zugelassen.
Es ist Teilnehmenden gestattet, ein Produkt in mehreren Kategorien anzumelden. Eine Anmeldung in jeder weiteren Kategorie wird wie eine eigenständige Bewerbung betrachtet, und setzt eine eigene Bewerbung voraus.
§ 3.4 Nominierung
- Nach dem Ende der offiziellen Bewerbungsphase, werden alle Eingabemasken automatisch gesperrt und die Jurymitglieder sowie die Test-Teams erhalten Zugriff auf die eingegebene Bewerbung.
- Nach einer formalen und technischen Vorprüfung nominiert die Jury aus allen gültigen Bewerbungen in jeder Kategorie i.d.R. maximal fünf Fahrzeuge bzw. Lösungen für das IFOY AWARD Finale. Beim IFOY Start-up of the Year existiert keine Nominierungsbeschränkung.
- Ausschließlich die Finalisten des IFOY AWARD / IFOY Start-up of the Year werden weltweit öffentlich bekannt gegeben und vermarktet. Bewerbungen werden vertraulich behandelt und nicht kommuniziert, um keine Negativauswahl zu treffen.
- Alle Teilnehmenden – auch nicht nominierte – können beim TEST CAMP INTRALOGISTICS ausstellen.
- Jeder Bewerber wird vor der Veröffentlichung schriftlich informiert, ob die Jury eine Nominierung ausgesprochen hat. Wird ein Gerät/Lösung nominiert, ist die Nominierungsgebühr obligatorisch.
§ 3.5 IFOY Audit beim TEST CAMP INTRALOGISTICS
- Wird ein Teilnehmender für das Finale nominiert (= IFOY Finalist), ist die Teilnahme am IFOY Audit obligatorisch. IFOY Finalisten erhalten rechtzeitig eine „Finalist Information“ mit Instruktionen. Das IFOY Audit findet im Rahmen des TEST CAMP INTRALOGISTICS statt.
- Das Audit besteht aus individuell abgestimmten Fahr- oder Funktionstests
Entscheidend ist, dass die Nominierten nicht untereinander verglichen werden, sondern mit ihren Wettbewerbsgeräten am Markt.
Teil 1 des Audits ist der wissenschaftliche IFOY Innovation Check. Wissenschaftler renommierter Institute und Universitäten beurteilten die Finalisten im HInblick auf Marktrelevanz, Kundennutzen, Neuheit/Innovation, Funktionalität/Art der Ausführung. Die von den Herstellern betonten Innovationen werden vor Ort in der Testhalle anhand von Sichtprüfungen und Funktionsprüfungen verifiziert. Zudem bewerten die Wissenschaftler in einem Technologievergleich, ob es sich um innovative Weiterentwicklungen, Neukompositionen oder echte Innovationen handelt.
Im Teil 2 des Audits durchlaufen die Flurförderzeuge zusätzlich genormte oder individuell abgestimmte Fahr- oder Funktionstests, darunter das rund 80 Kriterien umfassende IFOY Testprotokoll, das unter anderem Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Sicherheit sowie Ergonomie der Geräte ermittelt und mit Wettbewerbsprodukten vergleicht.
Teil 3 des Audits bildet die Beurteilung der Finalisten durch die Juroren und ihre zugelassenen Berater. - Tritt ein Finalist nicht oder nicht fristgerecht zum IFOY Audit an, wird das nominierte Produkt disqualifiziert. Die Disqualifikation wird bekannt gegeben. Die Gebührenpflicht entfällt dadurch nicht. Das Audit-Programm dauert in der Regel drei Tage.
a. Tag 1: Aufbau und erste Tests
b. Tag 2 und 3: Juroren führender Logistikmedien rund um den Globus und ihre Berater sowie Wissenschaftler reisen an, um die Geräte und Lösungen zu testen bzw. in Augenschein zu nehmen.
Das Programm umfasst Jurysitzungen, Innovation Check, IFOY Test und Jury-Highlight-Tour, Video-Drehs und Fotoshootings mit den Finalisten.
Zudem findet die Verleihung der Best in Intralogistics-Certificates statt und alle Finalisten erhalten ein Kommunikationspaket, bestehend aus einer Pressemeldung sowie Urkunde, E-Mail-Abbinder und Grafikdateien zum Einbinden des Zertifikates in Dokumente.
Abendprogramm: Get-together.
Eine Besetzung durch C-Level, Entwickler, Produktmanager sowie Presse/Marketing ist ratsam. - Teilnehmende verpflichten sich, im Fall einer Nominierung ihre nominierten Originalprodukte/Exponate auf eigene Gefahr und Kosten von und zum IFOY Audit zu transportieren. Es wird Teilnehmenden empfohlen, eine Transportversicherung abzuschließen.
- Teilnehmende verpflichten sich, ihr nominiertes Produkt/Lösung während der Laufzeit des TEST CAMP INTRALOGISTICS zur Verfügung zu halten und auf Anforderung zu präsentieren.
- Teilnehmende stimmen zu, dass die Geräte und Lösungen von Juroren und ihren Beratern, von den Test-Teams sowie von Logistikentscheidern im TEST CAMP INTRALOGISTICS gefahren bzw. in Augenschein genommen werden können sowie Texte, Bilder und Videomaterial erstellt werden kann. Eine Freigabe der erstellten Materialien durch Teilnehmende erfolgt nicht.
- Teilnehmende stimmen zu, bei Testfahrten eine Einweisung zu geben und für die Sicherheit zu sorgen. Die beinhaltet auch, die Prüfung der jeweils notwendigen Fahrerlaubnis und der Ausrüstung (Sicherheitsschuhe, Warnweste). Der IFOY AWARD stellt hierzu rechtzeitig vor dem Event separate Informationen zur Verfügung.
§ 3.6 TEST CAMP INTRALOGISTICS
- Das IFOY Audit findet im Rahmen des TEST CAMP INTRALOGISTICS statt. Für das Finale nominierte Produkte/Lösungen können demnach auch im TEST CAMP INTRALOGISTICS ausgestellt werden.
Weitere Informationen: www.testcamp-intralogistics.com - Das TEST CAMP INTRALOGISTICS ist ein kuratierter Hands-on-Testing-Event für Innovationen und Neuheiten aus der Lager- und Materialflusstechnik. Der Event ermöglicht ein intensives Networking und Matchmaking mit Entscheidern aus Industrie, Handel und Dienstleistung mit konkretem Innovations- und Investitionsinteresse.
- Die Finalisten des IFOY AWARD nehmen zur Kenntnis, dass die Standgebühren beim TEST CAMP INTRALOGISTICS nicht in den Nominierungsgebühren enthalten sind. Ausstellerinformationen und aktuelle Standpreise und -angebote können in der IFOY Geschäftsstelle angefordert werden: testcamp@impact-mp.de.
- Der IFOY AWARD stellt für jedes nominierte Produkt/Lösung alternativ eine kostenfreie Fläche am Hallenrand oder in der Nähe der TEST CAMP Halle zur Verfügung, um das Audit durchführen zu können. Finalisten verpflichten sich, auf dieser Fläche keinerlei Standbau oder Branding zu betreiben und ausschließlich das nominierte Produkt zu zeigen. Bei Zuwiderhandlung ist der IFOY AWARD berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe der vergleichbaren Standgebühren des TEST CAMP INTRALOGISTICS zu berechnen, jedoch mindestens 3.000 Euro.
§ 3.7 Jury, Wahl und Preisverleihung
- Die Jury setzt sich aus internationalen Fachjournalisten zusammen. Sie wählen jährlich die Finalisten und Gewinner des IFOY AWARD / IFOY Start-up of the Year.
- Die Jury bewertet in geheimer Wahl alle nominierten Produkte/Lösungen auf Basis ihrer fachlichen Expertise und Kenntnis des Marktes und wählt fristgerecht aus der Gruppe der Finalisten den Gewinner des IFOY AWARD in jeder Kategorie. Die finale Wertung wird per Internet auf einem Wertungsformular vorgenommen, zu dem ausschließlich die Mitglieder der Jury Zugang erhalten.
- Die Ergebnisse des Audits sowie die Einschätzung der Beraterstäbe gehen nicht direkt in die Wahl ein. Sie dienen der Jury jedoch als Entscheidungshilfe.
- Das Ergebnis der Wahl wird den Jurymitgliedern rechtzeitig vor der offiziellen Verleihung mitgeteilt.
- Die Finalisten und Gewinner werden vor der Preisverleihung nicht informiert.
- Der IFOY AWARD verpflichtet sich, dem Preisträger bei der der Preisverleihung eine Trophäe zu übergeben und nach der Preisverleihung das/die Winner-Siegel zur Verfügung zu stellen.
- Mit dem Gewinn des IFOY AWARD erwirbt der Preisträger das Recht, das/die IFOY Winner Siegel für das ausgezeichnete Produkt/Lösung zu kommunizieren.
§ 4 Schutzrechte und Nutzungsrechte
- Mit der Online-Bewerbung sichern Teilnehmende ausdrücklich zu, durch das angemeldete Produkt oder einer Kundenlösung keine Rechte Dritter zu verletzen oder gegen die guten Sitten zu verstoßen. IFOY AWARD/impact media projects GmbH ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die zur Verfügung gestellten Unterlagen Rechte Dritter beeinträchtigen.
Teilnehmende sichern außerdem zu, den IFOY AWARD/ impact media projects GmbH unverzüglich darüber zu informieren, wenn Dritte Rechte geltend machen. - Teilnehmende stellen den IFOY AWARD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, gleich welcher Art, welche gegenüber dem IFOY AWARD durch behauptete oder tatsächliche Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, die aufgrund des Inhalts und/oder der Gestaltung der Materialien und deren Verwendung (z.B. Webseiten, Presseinformationen, Veranstaltungen, Social Media, Print- und Onlinemedien) geltend gemacht werden. Der Teilnehmende übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
- Teilnehmende räumen dem IFOY AWARD und etwaigen Rechtsnachfolgern für alle zur Verfügung gestellten Beiträge (Fotos, Texte, Videos, Illustrationen etc.) das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche, aber übertragbare Nutzungsrecht an sämtlichen Urheber- und Leistungsschutzrechten ein, ohne dass der IFOY AWARD verpflichtet ist, die Urheber der Beiträge namentlich zu benennen. Das Nutzungsrecht gilt für alle Nutzungsarten und nicht nur im Zusammenhang mit dem IFOY AWARD. Dies schließt Veröffentlichung in Druckwerken, im Internet und Social Media, auf Datenträgern sowie in der darauf bezogenen Werbung, Ausstellungs- und Buchprojekte sowie PR-Zwecke des IFOY AWARD ein.
- Der IFOY AWARD ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Beiträge auf Anfrage der Presse und anderer vergleichbarer Organe zum Zwecke der Berichterstattung über den IFOY AWARD oder das nominierte und ggf. prämierte Produkt an diese weiterzugeben.
- Finalisten sind berechtigt, dem vom IFOY AWARD im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu Verfügung gestellten Content, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere Testberichte und -daten, IFOY Innovation Checks, Bild- und Videomaterial.
§ 5 IFOY Siegel und deren Nutzung
- Der IFOY AWARD / IFOY Start-up of the Year vergibt folgende Siegel, die dem jeweiligen Level im Wettbewerbsprozess entsprechen:
a. Finalist-Button (für das Erreichen des Finales)
b. Best in Intralogistics-Certificate (für die erfolgreiche Absolvierung des IFOY Audits)
c. IFOY Innovation Check Urkunde (dokumentiert das Ergebnis des IFOY Innovation Checks)
d. Winner-Button mit und ohne Nennung der Kategorie (für den Gewinn eines IFOY AWARD) - Mit Erreichen des jeweiligen Levels erwerben Teilnehmende das Recht, das Siegel zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu nutzen und zu kommunizieren.
- Teilnehmende erhalten die Siegel unmittelbar nach Erreichen des jeweiligen Levels per E-Mail an die in der Online-Bewerbung angegebene Kontaktadresse(n).
- Mit den Siegeln darf nur für die tatsächlich ausgezeichneten Produkte und Lösungen geworben werden.
§ 6 Haftung und Verjährung
- Die Haftung des IFOY AWARD, seiner Organe, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters, seiner Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der IFOY AWARD übernimmt für die eingereichten Produkte keine Obhutspflicht – und empfiehlt Teilnehmenden den Abschluss einer Transport- und Ausstellungsversicherung, um sich gegen etwaige Beschädigungen, Zerstörungen oder Diebstahl im Zuge des Transports, des Audits bzw. der Ausstellung im TEST CAMP INTRALOGISTICS abzusichern.
- Der IFOY AWARD ist nicht verpflichtet, eingereichte Verpackungen der nominierten Produkte oder die nominierten Produkte selbst einzulagern.
- Alle Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 12 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des IFOY Audits.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist München.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Der IFOY AWARD ist jedoch auch berechtigt, Teilnehmende an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Die Rechtsverhältnisse zwischen Teilnehmenden und dem IFOY AWARD unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, insbesondere der Rom-I-Verordnung.
- Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ismaning, 2026.