International Intralogistics and Forklift Truck of the Year
Präambel
Der IFOY AWARD (International Intralogistics and Forklift Truck of the Year Award) ist eine unabhängige Organisation.
Sie verfolgt den Zweck, die besten Intralogistikprodukte und -lösungen des Jahres auszuzeichnen und darüber hinaus Aktivitäten zu entwickeln, um technische und strategische Bestleistungen in der Intralogistik zu bewerten und Innovationen anzustoßen.
Die IFOY Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, den IFOY AWARD als maßgeblichen Preis für herausragende Leistung zu etablieren, getragen von einer internationalen Fachjury aus namhaften Fachjournalisten und als Vertreter der Logistikleitmedien in den jeweiligen Märkten. Die IFOY Organisation bewertet nach transparenten Kriterien, unabhängig und auf der Basis fachlicher Expertise.
Der IFOY AWARD dokumentiert die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Intralogistikbranche und will zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Imageverbesserung der gesamten Branche in der Öffentlichkeit beitragen. Aus diesem Grund stellen die Nominierung und Wahl höchste Anforderungen an Sicherheit, Technik, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Design und Ergonomie der Geräte und Lösungen.
IFOY AWARD ist eine eingetragene Marke.
1. Gremien - Träger
1. Gremien – Träger
Ideeller Träger des IFOY AWARD ist der Fachverband Fördertechnik und Intralogistik im VDMA.
Der Träger hat kein Mitspracherecht bei der Wahl und dem operativen Geschäft.
In strategischen Fragen und bei Richtungsentscheidungen muss die Meinung des Trägers gehört und nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Dazu gehören:
- Gravierende Änderung der Kategorien/Einführung neuer Kategorien
- Gravierende Änderung des Wahlmodus oder der Bewertungskriterien
- Aufnahme neuer Jurymitglieder
- Änderung der Statuten
Der Träger ist gehalten, zeitnah zu reagieren/zu entscheiden, spätestens jedoch 10 Werktage nach einer Anfrage.
Assoziierter Träger für die IFOY Kategorie Mobile Robotics ist der Fachverband Robotik + Automation im VDMA.
2. Gremien - Jury
2. Gremien – Jury
Die Jury setzt sich aus internationalen Fachjournalisten zusammen. Sie wählen jährlich die Gewinner und repräsentieren die Organisation in der Öffentlichkeit. Jedes Jurymitglied trägt den IFOY AWARD ideell, unterstützt und fördert die Ziele der IFOY Organisation und begleitet alle Aktivitäten im Rahmen der redaktionellen Möglichkeiten und unter Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit.
Die Mitglieder der Jury sind angehalten, den Award würdig zu vertreten. Sie sind darüber hinaus angehalten, die Wahlphasen redaktionell zu begleiten und nach der offiziellen Bekanntgabe des Gewinners eine angemessene Berichterstattung sowie einen Kommentar über die Gewinner zu verfassen.
Zu den Pflichten und Aufgaben der Jury gehört:
- Nominierung und Wahl
- Teilnahme an den Jurysitzungen
- Teilnahme am IFOY Audit (Juryrundgang und individuelles Testing bei jedem Finalisten)
- Vertretung des IFOY AWARD in der Öffentlichkeit
- Erzeugung von Öffentlichkeit
- Weiterentwicklung des IFOY AWARD
- Vorschlag neuer Jurymitglieder
2.1. Jurymitgliedschaft und Berufung
Der Jury sollen die führenden Medien der internationalen Logistikpresse angehören. Die Anzahl der Jurymitglieder in jedem Land orientiert sich an der Bedeutung des Intralogistikmarktes. Ein Verlag kann nur mit einer Person/Stimme in jedem Land in der Jury vertreten sein.
Die Mitglieder der Jury müssen unabhängig sein und dürfen in keiner unmittelbaren wirtschaftlichen Abhängigkeit zu einem Hersteller oder Händler stehen. Die Mitgliedschaft ist an eine journalistische Tätigkeit in der Logistik geknüpft und den anerkanntesten Publikationen beziehungsweise Journalisten vorbehalten.
Jury, Fachbeirat und Träger können neue Jurymitglieder vorschlagen. Ebenso können sich Verlage um eine Mitgliedschaft bewerben. Die Bewerbung ist formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle der IFOY Organisation zu richten.
Über die Aufnahme neuer Jurymitglieder entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Jury ist gehalten, das Gremium weiterzuentwickeln, freie Juryplätze schnellstmöglich zu besetzen und bei der Wiederbesetzung höchste Maßstäbe anzulegen.
Der Träger hat ein Vetorecht bei der Berufung neuer Jurymitglieder. Eine Begründung ist obligatorisch.
2.2. Vertretungsregel
Jedes Mitglied der Jury hat das Recht, eine(n) Stellvertreter/in innerhalb der Redaktion zu benennen, der ihn/sie bei allen Rechten und Pflichten vertritt und unterstützt. Bei dem/der Stellvertreter(in) muss es sich um eine(n) Redakteur(in) oder Journalisten(in) handeln.
Der/die Stellvertreter/in übt das Stimmrecht aus.
Der/die Stellvertreter/in wird für die Dauer einer Wahlperiode bestimmt. Er/sie muss jährlich neu benannt und dem/der Geschäftsführenden Juryvorsitzenden angezeigt werden. Lässt sich ein Mitglied der Jury bei offiziellen Anlässen vertreten, muss der/die Vertreter/in mit angemessenem Vorlauf dem Geschäftsführenden Juryvorsitz angezeigt werden.
2.3. Externe Berater
Jedes Mitglied der Jury hat das Recht, eine Gruppe von Spezialisten und Beratern zusammenzustellen, die ihn/sie bei der Wahl berät. Diese Personen dürfen nicht in direkter Abhängigkeit zu einem Hersteller oder Händler stehen und müssen dem Geschäftsführenden Juryvorsitz mit angemessenem Vorlauf angezeigt werden.
Der Geschäftsführende Juryvorsitz entscheidet über die Zulassung von Beratern.
Die Berater verpflichten sich zur Geheimhaltung, haben kein Stimmrecht und können nicht an den Sitzungen der Jury teilnehmen.
Die Berater haben Zugang zum IFOY Audit.
Die Berater werden nicht vorab über die Gewinner informiert. Die Berater dürfen auch von dem jeweiligen Jurymitglied nicht vorab über die Gewinner informiert werden.
2.4. Ehrenmitgliedschaft
Die Jury kann ehemaligen Jurymitgliedern und Personen, die sich um den IFOY AWARD verdient gemacht haben, eine lebenslange Ehrenmitgliedschaft in der Jury zusprechen. Der Titel „Ehrenmitglied der IFOY Jury“ ist nicht mit einem Stimmrecht oder der Teilnahme an Jurysitzungen verbunden.
Es genügt die einfache Mehrheit für die Wahl zum Ehrenmitglied.
2.5. Dauer der Jurymitgliedschaft und Ausschluss
Die Jurymitgliedschaft eines Jurors/Verlages ist an die Funktion des Jurymitglieds sowie an die von ihm/ihr vertreten Medien gebunden. Sie erlischt automatisch mit dem Ausscheiden des Jurors aus der beruflichen Funktion oder wenn sich das Geschäftsmodell des Verlages oder der von ihm/ihr vertreten Medien fundamental ändern.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
- sich die Auflagen und Erscheinungsweisen sowie Zielgruppen und redaktionelle Konzepte grundlegend geändert haben
- das Magazin/Medium nicht mehr den Anforderung an ein Leitmedium entspricht
- das Magazin/Medium eingestellt wird
Jurymitglieder sind verpflichtet, grundlegende Änderungen, die die Basis der Jurymitgliedschaft tangieren betreffen, dem Geschäftsführenden Juryvorsitz anzuzeigen.
2.6. Ein außerordentlicher Ausschluss eines Jurymitglieds ist auf besonderen Antrag (Schriftform an die/den Geschäftsführenden Juryvorsitzende(n)) möglich. Das Verfahren orientiert sich an Punkt 7.
Jurymitglieder können ausgeschlossen werden, wenn das Jurymitglied
- die Wahlpflicht vernachlässigt oder nicht erfüllt
- die Geheimhaltungsregel missachtet
- seine Pflichten und Aufgaben aus 1.2. vernachlässigt
- die Ziele des IFOY nicht mehr mitträgt
- die Statuten des IFOY missachtet
- gegen den Code of Conduct verstößt
3. Gremien - Fachbeirat
3. Gremien – Fachbeirat
Der Fachbeirat hat die Aufgabe, die IFOY Organisation fachlich und inhaltlich zu beraten, mit dem Ziel, den IFOY AWARD zukunftsfähig und gemeinsam weiterzuentwickeln und Fragen fachkundig zu beantworten.
Die Intralogistik ist ein äußerst großes und technologisch komplexes Kompetenzfeld. Um den IFOY AWARD mit maximaler Technologie- und Marktkompetenz weiterzuentwickeln und die spezifischen Fragen fundiert diskutieren und beantworten zu können, wird der Fachbeirat vom Träger als nicht-ständiges Gremium bedarfsgerecht zusammengestellt.
Seine jeweiligen Mitglieder sollen die internationale Intralogistik-Community (Anbieter, Hersteller, Händler, Verbände und Organisationen) repräsentieren.
Der Fachbeirat hat kein Mitspracherecht bei der Wahl und dem operativen Geschäft. Seine fachliche Expertise und Meinung ist jedoch ausdrücklich erwünscht.
Der Fachbeirat wird nicht vorab über die Gewinner des IFOY informiert.
4. Gremien - Geschäftsführende(r) Juryvorsitzende(r)
4. Gremien – Geschäftsführende(r) Juryvorsitzende(r)
Der/die Geschäftsführende Juryvorsitzende wird von der Muttergesellschaft der IFOY Organisation (impact media projects GmbH) ernannt.
Er/sie ist ein ordentliches Mitglied der Jury mit Stimmrecht.
Darüber hinaus steuert er/sie alle Aktivitäten und Geschäfte der IFOY Organisation.
Er/sie fungiert als Bindeglied zwischen Jury und Fachbeirat sowie als Kontaktperson für Kooperationspartner.
Zu den Pflichten des Amtes gehören alle organisatorischen und repräsentativen Aufgaben sowie Kommunikationsaufgaben der IFOY Organisation. Dazu zählen:
- Operativer Betrieb und Steuerung aller Aktivitäten der IFOY Organisation
- Operative Durchführung der Wahl und aller damit verbundenen Kommunikations- und Organisationsaufgaben
- Leitung von Jurysitzungen
- Ansprechpartner für Kooperationspartner
- Betrieb der Website
- Steuerung der internen und externen Kommunikation (Information der Gremien, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
- Formulierung der offiziellen Begründung über die Gewinner
- Einladung neuer Jurymitglieder
- Überwachung der Statuten
- Verwaltung des Budgets
- Weiterentwicklung des IFOY AWARD
5. Gremien - Ständiges Mitglied der Jury "Elder Statesman"
5. Gremien – Ständiges Mitglied der Jury „Elder Statesman“
Der Träger hat das Recht, ein Ständiges Mitglied in die Jury zu entsenden.
Diese Person darf in keiner direkten Abhängigkeit zu einem Hersteller oder Händler stehen. Er/sie hat Einsicht in alle Wahlunterlagen der Jury, das Recht, an allen Jurysitzungen teilzunehmen und kann in technischen Fragen beratend konsultiert werden.
Das Ständige Mitglied hat kein Stimmrecht.
Das Ständige Mitglied unterliegt den Geheimhaltungsauflagen der Jury.
6. Teilnahmebedingungen und Kategorien
6. Teilnahmebedingungen und Kategorien
6.1. Teilnahmebedingungen
Hersteller und Intralogistikanbieter können sich mit einem oder mehreren Produkten oder Lösungen für den IFOY AWARD bewerben.
Für jedes eingereichte Produkt ist auf eigene Kosten ein Testgerät zur Verfügung zu stellen.
Bewerbung und Nominierung für das Finale sind an Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:
- Bei den Produkten muss es sich um eine Neuentwicklung handeln oder das Produkt muss signifikante technische Verbesserungen gegenüber den Vorgängermodellen aufweisen.
- Weiterentwicklungen und Sondermodelle mit signifikanten Neuerungen sind zugelassen. Bei Kundenlösungen existiert kein Zeitlimit.
- Zum Zeitpunkt der Preisverleihung muss das Produkt produziert werden und bestellbar sein. Eine eingereichte Kundenlösung muss umgesetzt sein.
- Eine Studie, ein Prototyp, eine Blaupause oder ein geringfügiges optisches Facelift genügen nicht.
- Die aktuellen Bewerbungsformalitäten publiziert die Geschäftsstelle. Im Zweifel entscheidet der Geschäftsführende Juryvorsitz über die Zulassung einer Bewerbung.
- Mit dem Spin-off-Award IFOY Start-up of the Year zeichnet die IFOY Organisation innovative Technologien und Neuentwicklungen von Gründern aus. Näheres regelt die Geschäftsstelle.
6.2. Kategorien
Der IFOY AWARD wird in verschiedenen Kategorien vergeben. Die aktuelle Kategorienliste wird jährlich veröffentlicht. Die Kategorien dienen zur Orientierung für Bewerber. Sie sollen einen Überblick über die ganze Bereite intralogistischer Produkte und Lösungen geben. Über die endgültige Bezeichnung der jährlichen Kategorien sowie die finale Eingruppierung von Bewerbern entscheidet die IFOY Organisation in Rücksprache mit den Test-Teams.
7. Wahlmodus und Bewertungskriterien
7. Wahlmodus und Bewertungskriterien
Die Wahl der Gewinner findet einmal jährlich statt. Gewählt wird internetbasiert in einem geschlossenen Wahlbereich, der den Juroren und den Test-Teams zugänglich ist. Die IFOY Organisation stellt den Juroren Exposés zu den zugelassenen Bewerbern zur Verfügung.
Der Wahlmodus ist zweistufig.
- Nominierung für das Finale
Die Jury nominiert im 1. Wahlgang aus allen eingegangenen und vorgeprüften Bewerbungen in jeder Kategorie jährlich in der Regel bis zu fünf Produkte/Konzepte, die der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Für nominierte Produkte wird eine Gebühr erhoben. Die jeweils aktuelle Preisliste wird publiziert und kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.
Näheres regeln die AGB. - Wahl
Die Jury bewertet alle Finalisten auf Basis ihrer fachlichen Expertise und Kenntnis des Marktes. Ausschließlich die Mitglieder der Jury sind wahlberechtigt.
Eine Entscheidungsbasis liefern die Ergebnisse des IFOY Audit, bestehend aus dem IFOY Test, dem wissenschaftlichen IFOY Innovation Check sowie dem Jurytest. Zusätzlich können Erfahrungen aus der Praxis oder die Expertise eines Beratergremiums in das Votum einfließen.Die Jury wählt fristgerecht aus der Gruppe der Finalisten den Gewinner des IFOY AWARD in jeder Kategorie. Die Wertung wird per Internet auf einem Wertungsformular vorgenommen, zu dem ausschließlich die Mitglieder der Jury Zugang erhalten.
7.1. Bewertungskriterien
Die Test-Teams bewerten nach folgenden Kriterien:
- Innovation/Neuheitsgrad
- Design/Ergonomie/Handling
- Sicherheit
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit/Umwelt
Der wissenschaftliche Innovation Check beurteilt nach folgenden Kriterien:
- Neuheitswert/Innovation
- Kundennutzen
- Marktrelevanz
- Funktionalität / Qualität / Art der Ausführung
8. Geheimhaltung
8. Geheimhaltung
Jurymitglieder verpflichten sich zur Geheimhaltung über alle die Wahl betreffenden Angelegenheiten.
Jurymitglieder verpflichten sich, die ihnen zugänglichen Unterlagen und Internetzugänge nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Jurymitglieder, das Ständige Mitglied des Trägers verpflichten sich zur Geheimhaltung über die Gewinner bis zur offiziellen Bekanntgabe.
9. Unabhängigkeit und Finanzierung
9. Unabhängigkeit und Finanzierung
Die IFOY Organisation ist wirtschaftlich unabhängig.
Der Finanzbedarf der IFOY Organisation wird durch den Träger sowie über Einnahmen aus den Bewerbungs- und Nominierungsgebühren gedeckt.
10. Bewerbungsform, Gebühren, Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte
10. Bewerbungsform, Gebühren, Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte
Bewerbungen für den IFOY sind schriftlich einzureichen. Die Bewerbungsformalien können jeweils aktuell auf www.IFOY.org eingesehen werden.
Die Bewerbung ist kostenfrei. Bei einer Nominierung für das Finale werden Gebühren berechnet.
Alle Gebühren sind der aktuellen Preisliste der IFOY Organisation (www.IFOY.org) zu entnehmen.
Näheres regeln die AGB.
Hersteller haben das Recht alle Logos, Bilder und Texte der Organisation räumlich und zeitlich uneingeschränkt und unter Wahrung der Urheberrechte für ihre Berichterstattung und Werbung zu nutzen.
Die Juroren sowie die IFOY Organisation haben das Recht, alle Logos, Bilder und Texte der Organisation uneingeschränkt und kostenfrei für ihre Berichterstattung sowie zu Werbezwecken zu nutzen.
11. Code of Conduct
11. Code of Conduct
Die IFOY Gremien, die Tester und Innovation Checker engagieren sich für die Darstellung der Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Intralogistikbranche und wollen zur deren Wettbewerbsfähigkeit und zur Imageverbesserung in der Öffentlichkeit beitragen.
Es ist ihre Aufgabe, eine professionelle Orientierungshilfe bei intralogistischen Entscheidungen zu geben. Dazu begleiten sie den IFOY AWARD redaktionell und inhaltlich. Folgende Regeln sind dabei zu beachten:
Die Mitglieder der Gremien und Tester verhalten sich neutral und geben ihre Beurteilungen/Stimme nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf der Basis fachlicher Expertise ab.
Eine Verknüpfung der Stimmabgabe oder eines Tests mit wirtschaftlichen oder anderen als in den Statuten des IFOY AWARD festgelegt Zielen, ist nicht zulässig.
Alle Finalisten und Gewinner werden gleich behandelt.
Einzelne Unternehmen werden insbesondere in der Berichterstattung der Jury nicht willkürlich oder aus wirtschaftlichen Gründen redaktionell herausgehoben oder benachteiligt.
Vergünstigungen, die dazu geeignet sind, die Stimmabgabe zu beeinflussen, gelten als Verstoß gegen das Gebot der Unabhängigkeit und werden geahndet.
Etwaige Interessenkonflikte und Zuwiderhandlungen sind der IFOY Organisation umgehend zu melden. Ansprechpartner ist der Geschäftsführende Juryvorsitz.
12. Außerordentlicher Ausschluss aus einem Gremium und Ausschlussverfahren
12. Außerordentlicher Ausschluss aus einem Gremium und Ausschlussverfahren
Ein Verstoß gegen den Code of Conduct oder gegen die Pflichten, die sich aus diesen Statuten ergeben, kann zu einem außerordentlichen Ausschluss aus einem IFOY Gremium führen.
Ein außerordentlicher Ausschluss eines Mitglieds aus einem IFOY Gremium ist nur auf besonderen Antrag (Schriftform an den Geschäftsführenden Juryvorsitz) möglich. Berechtigt dazu sind der Träger, der Geschäftsführende Juryvorsitz und eine Gruppe von mindestens drei Juroren oder drei Herstellern.
Im Fall eines Ausschlussverfahrens entsenden der Träger und die Jury paritätisch Vertreter in einen Ausschuss, vor dem die Parteien gehört werden. Der Ausschuss setzt sich folgendermaßen zusammen:
- 2 Vertreter aus dem Fachbeirat (werden vom Elder Statesman benannt)
- 2 Vertreter aus der Jury (werden vom Geschäftsführenden Juryvorsitz benannt)
- 1 Vertreter (wird gemeinsam vom Geschäftsführenden Juryvorsitz und Elder Statesman benannt)
- Elder Statesman
- Geschäftsführende/r Juryvorsitzende/r
Die Abstimmung ist geheim.
Die Mitglieder des Ausschusses können mit einfacher Mehrheit einen außerordentlichen Ausschluss aussprechen.
13. Sonstiges
13. Sonstiges
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ismaning, im August 2025
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Vorteile
Die Nominierung für das Finale oder Gewinn eines IFOY AWARD hat sich im B2B-Sektor als Indiz für Wirtschaftlichkeit und Innovation etabliert.
Eine umfangreiche Palette an Leistungen garantiert höchste Aufmerksamkeit und einen außergewöhnlichen Marketingeffekt.
Our Story
Der IFOY AWARD verfolgt den Zweck, die weltweit besten Intralogistikprodukte und -lösungen des Jahres auszuzeichnen.
Das ist die Geschichte des IFOY AWARD
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
IFOY (International Intralogistics and Forklift Truck of the Year) AWARD sowie IFOY Start-up of the Year Award.